Arbeitsvertrag im Minijob: Welche Inhalte sind wichtig?

Arbeitsvertrag im Minijob: Welche Inhalte sind wichtig?

Ob Minijob im Gewerbe oder im Privathaushalt: Schriftliche Vereinbarungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden und für Transparenz zu sorgen. Sie schützen sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch ihre Minijobber. Welche Inhalte sind für einen Arbeitsvertrag im Minijob wichtig? Und wo können Musterverträge heruntergeladen werden? Alle wichtigen Informationen gibt es in diesem Beitrag.

Ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag im Minijob Pflicht?

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag für Minijobs ist nicht zwingend erforderlich. Mündliche Verträge mit Minijobberinnen und Minijobbern sind grundsätzlich zulässig. Allerdings sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, einen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen für Minijobber schriftlich festzuhalten.

Das Nachweisgesetz verlangt eine umfassende Dokumentation der Arbeitsbedingungen. Diese Regelungen bieten Sicherheit für Minijobberinnen und Minijobber sowie Arbeitgeber. So können Missverständnisse vermieden werden.

Schriftlicher Nachweis vs. Arbeitsvertrag

Der schriftliche Nachweis der Arbeitsbedingungen ist nicht dasselbe wie ein Arbeitsvertrag. Er ist nur eine vereinfachte Version. Ein vollständiger Arbeitsvertrag im Minijob bietet mehr Sicherheit. Er schafft klare und verbindliche Regelungen zwischen den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und ihren Minijobbern.

Was regelt das Nachweisgesetz?

Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wesentliche Arbeitsbedingungen schriftlich zu erfassen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen ihren Minijobbern den schriftlichen Nachweis aushändigen.

Folgende Informationen muss der schriftliche Nachweis umfassen:

1) Vertragsparteien und Start des Minijobs

  • Name und Anschrift der Minijobberin oder des Minijobbers
  • Name und Anschrift der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers
  • Beginn des Minijobs (bei befristeten Minijobs auch das Enddatum oder die voraussichtliche Dauer)
  • Dauer der Probezeit, sofern vereinbart

2) Tätigkeit und Einsatzort

  • Art der Tätigkeit
  • Arbeitsort

3) Arbeitszeit und Organisation der Arbeit

  • Arbeitszeit, Ruhezeiten und Ruhepausen, gegebenenfalls Regelungen zur Schichtarbeit
  • Bedingungen bei Arbeit auf Abruf

4) Verdienst und Zahlweise

  • Zusammensetzung des Verdienstes (auch Vergütung von Überstunden, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen)
  • die Fälligkeit und die Art der Auszahlung
  • die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden, sofern vereinbart

5) Urlaub, Fortbildung und Zusatzleistungen

  • Urlaubsanspruch
  • etwaige Ansprüche auf Fortbildungen
  • bei betrieblicher Altersversorgung: Name und Anschrift des Versorgungsträgers

6) Weitere Regelungen und Bezüge

  • Hinweis auf geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • Kündigungsfristen und vorgesehene Kündigungsform

Hinweis:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tragen im Nachweis nur das ein, was für den Minijob tatsächlich gilt. Gibt es zum Beispiel keine Befristung oder keine Schichtarbeit, wird das nicht aufgeführt. Wichtig ist, dass alles klar und verständlich dokumentiert wird.

 

Ist auch ein elektronischer Nachweis gültig?

Seit dem ersten Januar 2025 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen auch in elektronischer Form zustellen. In vielen Fällen reicht eine digitale Übermittlung in Textform (zum Beispiel E-Mail) aus.

Welche Punkte müssen erfüllt sein, damit der elektronischer Nachweis gültig ist?

Folgende Voraussetzungen muss ein elektronischer Nachweis erfüllen:

  • Der Nachweis muss für die Minijobberin oder den Minijobber zugänglich sein.
  • Er muss gespeichert und ausgedruckt werden können.
  • Der Versand des Nachweises muss mit einer Aufforderung der Empfangsbestätigung erfolgen.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den Nachweis archivieren, um ihn bei Bedarf vorlegen zu können.

Ausnahmen:

In einigen Branchen, die im § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes stehen, muss der Nachweis weiterhin in Schriftform erfolgen. Grund dafür ist die höhere Anfälligkeit dieser Bereiche für Schwarzarbeit.

Ebenso sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weiterhin dazu verpflichtet, auf Verlangen des Minijobbers den Nachweis schriftlich auszuhändigen.

Welche Fristen gelten für Arbeitgeber?

Bei Arbeitsverträgen und Nachweisen für Minijobberinnen und Minijobber gelten drei wichtige Fristen:

Frist

Inhalt

Spätestens am ersten Arbeitstag

Minijobberinnen und Minijobber müssen spätestens am ersten Arbeitstag einen schriftlichen Nachweis bekommen. In diesem müssen folgende Angaben enthalten sein: Namen und Adressen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Angaben zum Verdienst, Regelungen zur Arbeitszeit sowie Ruhezeiten und Pausen.

Spätestens am siebten Tag nach Arbeitsbeginn

Ein weiterer Nachweis muss spätestens am siebten Tag nach dem vereinbarten Arbeitsbeginn erfolgen. Dieser enthält Informationen zum Arbeitsbeginn, zur Probezeit, zur Art der Tätigkeit und zum Arbeitsort. Außerdem sollen Regelungen zu Arbeit auf Abruf, Überstunden und – bei befristeten Minijobs – zur voraussichtlichen Dauer oder zum Ende des Jobs angegeben werden.

Spätestens nach einem Monat

Alle weiteren relevanten Angaben müssen spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Arbeitsbeginn als Nachweis erbracht werden.

 

Musterarbeitsverträge für Minijobs: Jetzt herunterladen

Ein gut strukturierter Arbeitsvertrag sorgt für Klarheit. Die Minijob-Zentrale stellt auf ihrer Internetseite praktische Musterverträge für Minijobs im Gewerbe und Minijobs im Privathaushalt sowie ein Merkblatt zum Arbeitsvertrag zur Verfügung.

(Mitteilung im Online-Magazin der Minijob-Zentrale)