Das leisten wir für Sie

Um Ihre Ziele zu erreichen, schöpfen wir aus unseren Kernkompetenzen.

Besonderheiten

EDV-Beratung

Sowohl unser umfassendes Wissen über gute Lösungen zur Büro- und EDV-Organisation bei unseren Mandanten als auch die Qualifikation unseres Steuerberaters Ramón Brasow als Wirtschaftsinformatiker versetzen uns in die Lage, Ihnen bei Projekten um die eigene Büro- und EDV-Organisation beratend zur Seite zu stehen.

Unsere Stärke liegt dabei naturgemäß in der Beratung zu Softwaresystemen, mit denen Sie in Ihrem Unternehmen auch die Finanzbuchhaltung abdecken wollen. Neben dem praxisgerechten Test und der Auswahl des Systems können wir bei der zielgerichteten Einrichtung (Kontenrahmen, Kostenstellen etc.) Unterstützung bieten. Bereits in frühen Projektstadien achten wir darauf, dass Ihr Wunschsystem über entsprechende Schnittstellen verfügt, um über wechselseitigen Datenaustausch Arbeitsergebnisse einfach verfügbar machen zu können und Mehraufwand zu vermeiden.

Sollte bei Ihnen ein Programmwechsel anstehen, stellt sich hierbei ob die Frage, welche Daten auf welchem Wege vom Altprogramm in das neue Programm übertragen werden können und sollen – auch hierbei können wir gute Hinweise beisteuern.

Schließlich trauen wir uns zu, Sie auch bei der grundlegenden Planung der EDV-Struktur Ihres Unternehmens (Server, Arbeitsplätze, Datensicherung etc.) beratend zu begleiten.

Internet-Buchhaltung für unsere Mandanten

Dank der fast überall verfügbaren Internetanbindung via DSL ergibt sich für selbstbuchende Mandanten auch die Möglichkeit, einen direkten Zugang zu unserem Profisystem zu erhalten und hier ihre Lohn-, Finanzbuchhaltung und das Controlling einzurichten. Umgesetzt wird dies über einen Remote-Arbeitsplatz auf einem unserer Terminalserver. In Ihrer Arbeitsumgebung finden Sie neben der vorgangsorientiert strukturierten, integrierten Lösung zur Lohn- und Finanzbuchhaltung und des Controlling selbstverständlich übliche Officeprogramme und einen Mailclient.

Für Sie ergeben sich wesentliche Vorteile:

der Funktionsumfang, die Handhabung und die Auswertungsmöglichkeiten unseres Addison-Programmpaketes sind den meisten üblicherweise sonst einzusetzenden Lösungen deutlich überlegen, in der täglichen Arbeit können wir Sie mit unserem umfassenden Wissen zum Softwarepaket direkt (auch direkt in Ihrer Sitzung) unterstützen – keine langwierigen Einarbeitungen, keine Hotlines, keine Programmaktualisierungen, …

Bei der Verbuchung schwieriger Sachverhalte stehen wir Ihnen direkt am Bildschirm zur Seite – keine Fehlbuchungen, exakte, zutreffende Auswertungen von Beginn an.

Alle benötigten Auswertungen können Sie aus der Terminalsitzung heraus auf Ihrem lokalen Drucker ausdrucken – Sie haben damit immer genau die Auswertungen aktuell vorliegen, die Sie tatsächlich benötigen.

Dies alles erhalten Sie zu einem fair kalkulierten Preis – testen Sie uns!

Steuerplanung

Auf Basis von Planwerten liefern wir Ihnen eine Prognose zu den zu erwartenden Steuerzahlungen.

Diese Prognose kann unterschiedliche Anlässe haben:

  • Steuerprognose auf Basis der vorläufigen betriebswirtschaftlichen Ergebnisse für das laufende Jahr in Vorbereitung der „Herbstgespräche“, um Handlungsnotwendigkeiten oder –alternativen (Anpassung der Vorauszahlungen, Investitionen zur Gewinnreduzierung, Verschiebung von Einnahmen oder Ausgaben in das nächste Jahr etc.) auch in ihrer Steuerwirkung zu betrachten,
  • anlassbezogener Alternativenvergleich (z. B. Kauf vs. Leasing),
  • Abschätzung der Steuerwirkung geplanter Sachverhalte (Veräußerung Unternehmen, Mitunternehmeranteile etc.)
  • Steuerprognose als Teil der Ertrags- und Liquiditätsplanung für das Unternehmen
Unternehmensplanung / Controlling

Die Kenntnis darüber, welche Abteilung, welche Filiale, welche Projekte oder welche Kunden zum Erfolg beitragen, hilft Ihnen, Ihr Unternehmen zielgerichtet zu steuern. Während dies bei überschaubaren Größen noch auf Basis der Buchhaltung und der Erfahrung gelingt, steigt mit der Unternehmensgröße der Bedarf, das in der Buchhaltung nur für das Gesamtunternehmen dargestellte Ergebnis einzelnen Kostenstellen und ggf. Kostenträgern zuzurechnen - unsere Kostenrechnung kann Ihnen diese Informationen liefern.

Häufig finden wir in der Beratung Potentiale, im Unternehmen bereits elektronisch vorhandene Betriebsdaten für die Kostenrechnung zu erschließen. Diese Betriebsdaten finden als Maßstabsgröße Anwendung in der Umlage zwischen Kostenstellen.

Innerhalb der Kostenstellenrechnung sind – unabhängig von der Buchhaltung – Buchungen und Umbuchungen auf bzw. zwischen Kostenstellen möglich.

Es können vielschichtige Umlagen von Kostenstellen eingerichtet werden.

Sämtliche Auswertungen können individuell angepasst werden.

Kostenstellen-/ Kostenträgerrechnung

Mit Hilfe des Controllingmoduls unserer Beratungssoftware können wir mit Ihnen eine kostenstellenbezogene Unternehmensplanung vornehmen. Innerhalb der Planung kann mit beliebig vielen Detailplänen gearbeitet werden, in denen wiederum grundsätzlich Mengen- und Wertgerüste abgebildet werden.

Beispiele:
Umsatzplanung: x Stück von Produkt A zum Preis y
Personalkosten: Mitarbeiter X, Y, Z, für diese wiederum x Stunden zu Stundensatz y
Sonstige Kosten: Abbildung einzelner Verträge (Telefon, Kopierer etc.)

Abhängigkeiten zwischen einzelnen Positionen der Planung (typischerweise z. B. Materialeinsatz zum Umsatz) können abgebildet werden.

Neben dem Originalplan können Alternativpläne geführt werden, in denen gezielt Wirkungen von Abweichungen in einzelnen Planansätzen untersucht werden können.

Aus dieser Ertragsplanung können wir die Zahlungsströme der Einnahmen/Ausgaben ableiten und unter Berücksichtigung der Zahlungsströme zu Forderungen, Verbindlichkeiten, Investitionen und Finanzierungen eine Liquiditätsplanung ableiten.

Ausgehend von der erarbeiteten Planung kann im laufenden Jahr jederzeit eine Gegenüberstellung mit den erreichten Werten vorgenommen und eine Prognose zur möglichen Zielerreichung angestellt werden.

Vereinsbesteuerung

Wir unterstützen gemeinnützig tätige Vereine bei der Erstellung der steuerlichen Unterlagen wie auch in der laufenden Beratung.

Vereine haben in der Regel zum Nachweis der weiterhin bestehenden gemeinnützigen Tätigkeit alle drei Jahre eine nach den verschiedenen Sphären (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) ausgerichtete Ermittlung des Vereinsergebnisses und ggf. eine Vermögensübersicht beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Hierfür steht innerhalb unserer Buchführung eine Speziallösung für Vereine zur Verfügung. Diese lässt sich mit weiteren Leistungsmerkmalen (z. B. Lohnbuchhaltung, Kostenstellenrechnung) individuell erweitern

Ebenso stehen wir Vereinen zur Durchführung von Belegprüfungen als unabhängiger sachverständiger Dritter zur Verfügung.

Klassische Betätigungsfelder

Steuererklärungen

Wir fertigen für Sie alle gängigen Steuererklärungen. Vor Abgabe der Erklärung werden wir mit Ihnen die zu erwartenden Ergebnisse durchsprechen und ggf. bestehende Alternativen gegenüberstellen. Im Rahmen der Steuerprognose erhalten Sie zudem frühzeitig die sich aus Ihrer Entwicklung abzeichnenden Steuerwirkungen aufgezeigt.

Die von uns für unsere Mandanten am häufigsten gefertigten Steuererklärungen haben wir nachfolgend zusammengestellt:

Gewerbesteuererklärung
Umsatzsteuererklärung
Einkommensteuererklärung
Schenkungsteuer-/Erbschaftsteuererklärung

… folgende Steueranmeldungen:

Kapitalertragsteueranmeldungen
Umsatzsteuervoranmeldungen
Lohnsteueranmeldungen

… folgende Anträge:

Anträge auf Umsatzsteuervergütung
Antrag auf Wechsel Lohnsteuerklassen

Abschlüsse

Basis für die von uns zu fertigenden Abschlüsse kann

  • die von uns erstellte Buchführung,
  • die von Ihnen auf unserem Profisystem erstellte Buchführung (Internet-Buchführung für unsere Mandanten),
  • die von Ihnen mit einem Fremdsystem (DATEV, Lexware, KKH, InForm, MOSAIK, …) erstellte Buchführung oder
  • speziell für einfache Einnahmenüberschussrechnungen die von Ihnen mit Hilfe der von uns entwickelten Excel-Erfassungsmappe aufgezeichneten Einnahmen/Ausgaben

sein.

Wir fertigen für Sie

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen,
  • Handelsrechtliche Bilanzen (HGB unter Beachtung BilMoG) inklusive deren elektronische Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger,
  • Steuerbilanzen und
  • Zwischenabschlüsse (z. B. bei Eintritt/Austritt von Gesellschaftern, Verschmelzungen etc.).

Sie erhalten zum Abschluss einen aussagekräftigen individuell aufbereiteten und Schwerpunkte erläuternden Bericht, nach Wunsch auch mit einem individuell aufbereiteten Kennzahlenteil. Hierbei legen wir einen besonderen Wert auf die inhaltlich zutreffende Ableitung der Kennziffern mit Hilfe einer selbst entwickelten Excel-Mappe.

Ausgangspunkt für diese Eigenentwicklung war die Feststellung, dass bei der üblicherweise maschinellen Kennzahlenermittlung auf Basis von Bilanzpositions- und Kontenwerten oft unsinnige Ergebnisse ermittelt werden. In der Buchhaltungspraxis werden häufig Konten verwendet, für die in der maschinellen Ermittlungsvorschrift einen anderer Anwendungshintergrund vorgesehen ist. Prominentestes Beispiel ist die Ermittlung der kurzfristigen Verbindlichkeiten und der einzelnen Liquiditätsgrade. Da in vielen Buchhaltungen nur der sich zum jeweiligen Stichtag ergebende Restsaldo eines Darlehens auf einem Konto statt nach den kennzahlenrelevanten Restlaufzeiten gesplittete Teilbeträge für < 12 Monate, 1-5 Jahre und > 5 Jahre dargestellt wird, können auch die maschinell ermittelten Kennzahlen nicht zutreffend sein. Wir möchten unsere Mandanten mit zutreffenden Kennzahlen auf die Gespräche mit der Hausbank vorbereiten …

Finanzbuchhaltung

Wir betrachten die Finanzbuchhaltung nicht als Instrument, für den Fiskus zutreffende Bemessungsgrundlagen für Steuern zu ermitteln – aber selbstverständlich muss eine Buchhaltung auch dieses Ziel erfüllen.

Eine nach individuellen Zielen eingerichtete Finanzbuchhaltung betrachten wir vor allem als ausgezeichnetes Instrument für die Unternehmensführung. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie das volle Potential unserer Leistungen abrufen:

  • individualisierter Kontenrahmen,
  • individualisierte Auswertungen,
  • Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung,
  • (ggf. kostenstellenbezogene) Ertrags- und Liquiditätsplanung mit fortlaufenden Plan-Ist-Vergleichen,
  • Steuerprognosen auf Basis der Plan- und Istzahlen

Neben den Standardkontenrahmen 03 und 04 arbeiten wir häufig mit Speziallösungen für Ärzte, Zahnärzte und Vereinen.

Die von uns gefertigten Auswertungen sind für Sie und nicht für den Papierkorb gedacht. Wir bemühen uns daher, mit aussagekräftigen Grafiken, Mehrjahres- und 12-Monatsvergleichen Ihr Interesse für Ihre Zahlen zu wecken. Wir empfinden es als sehr angenehm, mit interessierten Mandanten über deren Auswertungen zu beraten.

Die elektronische Umsatzsteuervoranmeldung sowie die elektronische Zusammenfassende Meldung gehören zum Standardleistungspaket.

Wir haben uns umfangreiches Know-How erarbeitet, um nahezu alle in Ihrem Unternehmen elektronisch vorhandenen Daten für die Buchhaltung zu erschließen. Es braucht letztlich „nur“ eine geeignete Aufbereitung und Schnittstelle, um solche Daten in die Buchhaltung einzulesen.

Mit steigender Unternehmensgröße steigt auch das Bedürfnis, die Buchhaltung im eigenen Hause zu erledigen. Hierfür haben wir bereits verschiedene Konzepte in der Praxis umgesetzt:

  • wir begleiten die von Ihnen mit einem Fremdsystem in Ihrem Hause gefertigte Buchhaltung als Coach (z. B. quartalsweise Durchsicht und Besprechung)
  • Sie fertigen Ihre Buchhaltung in Ihrem Hause auf unserem System (Internet-Buchhaltung für Mandanten), wir stehen sowohl für Fragen der Programmanwendung als auch für buchhalterische Fragen zur Verfügung
  • Wir buchen bei Ihnen vor Ort – entweder auf unserem System oder in Ihrer Software
Lohnbuchhaltung

Neben der „normalen“ Lohnabrechnung für Mitarbeiter mit Stundenlöhnen oder Gehältern fertigen wir auch Lohnabrechnungen für das Bauhauptgewerbe (Baulohn inklusive Meldungen zur Sozialkasse) und das Baunebengewerbe wie z. B. Gerüstbau und Maler/Lackierer.

Für umfangreiche Lohnabrechnungen nutzen wir die Möglichkeit, von Ihnen elektronisch z. B. mit Excel vorerfasste Bewegungsdaten in die Lohnbuchhaltung einzulesen.

Entsprechend Ihrer Vorgaben können wir Ihre Lohnbuchhaltung so gestalten, dass Sie kostenstellenbezogene Informationen erhalten.

Wir erledigen alle erforderlichen elektronischen Meldungen (z. B. Lohnsteuer, Beitragsnachweise Krankenkassen, An-/Abmeldung von Mitarbeitern, Sofortmeldungen).

Sie erhalten (nur) die von Ihnen gewünschten Auswertungen für jede Lohnbuchhaltung. Die zur Weitergabe an die Mitarbeiter bestimmten Unterlagen (z. B. Lohnscheine) kuvertieren wir auf Wunsch. Wir können Ihnen bei Bedarf DTA-Dateien zur weiteren Bearbeitung des Zahlungsverkehrs elektronisch bereitstellen.

Schließlich erledigen wir das gesamte Bescheinigungswesen für Sie – z. B. Anträge auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Lohnfortzahlungen und Arbeitsentgeltbescheinigungen für die Mitarbeiter.

Wir ein unseres Erachtens attraktives Pauschalpreismodell für unsere Mandanten entwickelt. Sämtliche Leistungen rund um die Lohnbuchhaltung mit Ausnahme der aller vier Jahre zu begleitenden Lohnsteuer- und SV-Prüfungen werden hierbei über eine pro-Kopf-und-Monat-Pauschale abgerechnet. Egal, welche einzelnen Leistungen Sie abrufen müssen (Einrichtung der Lohnbuchhaltung, Abrechnung, Meldungen, Bescheinigungen), es zählt der Pauschalpreis. Gern erstellen wir Ihnen für Ihren konkreten Fall ein Angebot.

Abwehrberatung (Betriebsprüfung, Einsprüche)

Betriebsprüfungen sind leider nicht darauf angelegt, Geschenke an die Steuerpflichtigen zu verteilen. Obwohl Prüfer lt. Abgabenordnung angehalten sind, auch zu Ihren Gunsten zu prüfen, sind die überwiegenden Erfahrungen anderer Art.

Wir vertreten in Betriebsprüfungen Ihre Rechte. Durch die fallbezogene Auswertung der einschlägigen Gesetzeskommentierungen und der Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs gelingt es uns oft, in die Prüfung einen anderen Blickwinkel der Betrachtung einzuführen, der es im Idealfall ermöglicht, die von Ihnen verwirklichten Sachverhalte ohne Korrekturen in den Steuerfestsetzungen zu würdigen.

Gleiches gilt in der Beratung zu laufenden Einspruchsverfahren – auch bringen wir unser Wissen aus Gesetzeskommentierungen und der Rechtsprechung ein, um Ihre Rechte zu wahren.

Die eigentliche Abwehrberatung jedoch findet viel früher statt. Noch bevor Sie Sachverhalte verwirklichen, sollten wir in eine Beratung über die verfügbaren Alternativen diejenige wählen, die bei der geforderten Zielerreichung den geringsten Widerstand der Finanzverwaltung hervorruft. Zu dieser Abwehrberatung gehört auch die frühzeitige Sensibilisierung für die von Ihnen vorzunehmenden Dokumentationen (Gewinnerzielungsabsichten, Verwendungsabsichten etc.), damit im Prüfungsfall Ihr Standpunkt erfolgreich argumentiert werden kann.

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